GARDEROBENBETRIEBSREGELN

Diese Betriebsregeln für Garderoben (im Folgenden als „Garderobenbetriebsregeln“ bezeichnet) regeln die Nutzungsregeln und Nutzungsbedingungen der Garderobe im Inneren des TOP HOTEL Prag, Blažimská 1781/4, Prag 4 (im Folgenden als „Garderobe bezeichnet“). Die Garderobe ist der einzige Ort, der für die Aufbewahrung von Dingen im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung vorgesehen ist, und aus Sicherheitsgründen auch der einzige Ort, an dem solche Gegenstände üblicherweise aufbewahrt werden. Alle Kunden, die die Garderobe nutzen, sind verpflichtet, sich mit diesen Betriebsregeln vertraut zu machen und sie einzuhalten.

Durch Übergabe des Gegenstands an die Garderobe und Erhalt der Bestätigung des Erhalts akzeptiert der Kunde diese Betriebsregeln und schließt mit dem Garderobenbetreiber, der Firma, ab:

Downstream S.R.O.
mit Geschäftssitz in Gutova 2134/26, 100 Prag 10 – Strašnice,
IČO: 29462959, Mehrwertsteuer: CZ29462959,
eingetragen im Handelsregister, das vom Stadtgericht in Prag geführt wird, Abschnitt C, Insert 208135 (im Folgenden als „Betreiber“ bezeichnet), eingetragen ist.

Ein Vertrag über die Verwahrung von beweglichem Eigentum im Sinne von Art. 2402 und Abschnitt 1751 par. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Coll., des Zivilgesetzbuchs, in der jeweils geänderten Fassung.

1. Bediener

Die Garderobe wird von Downstream s.r.o., Gutova 2134/26, 100 00 Prag 10 – Strašnice, betrieben, die den Betrieb der Garderobe in eigenem Auftrag und unter eigener Verantwortung im Rahmen der Veranstaltungen „LIVE EXOTICS“ und „LIVE BOTANY“ in den Räumlichkeiten des TOP HOTEL Prag, Blažimská 1781/4, Prag 4, gewährleisten.

2. Betriebszeiten und Lagerzeit

Die Garderobe ist nur während der betreffenden Veranstaltung im Gebäude des TOP HOTEL Prag, Blažimská 1781/4, Prag 4 (im Folgenden als „Event“ bezeichnet) geöffnet, in der Regel von der Öffnung des Eingangs für die Öffentlichkeit vor Beginn der Veranstaltung bis maximal 30 Minuten nach Abschluss. Weitere Betriebszeiten des Garderobenraums werden am jeweiligen Tag der Veranstaltung durch eine Veröffentlichung im Garderobenraum mitgeteilt.

Die Zeit der Veranstaltung und die Eröffnung der Garderobe für dieses Ereignis ist die maximal vereinbarte Lagerzeit.

3. Bezahlung für die Lagerung von Gegenständen

Für die Lagerung der Gegenstände im Garderobe ist der Kunde verpflichtet, den Preis im Voraus gemäß der aktuellen Preisliste zu zahlen, die im Garderobe verfügbar ist. Für jeden einzelnen eingezahlten Artikel zahlt der Kunde diesen Preis separat, sofern der Betreiber nichts anderes anspricht. Der Kunde erhält eine Quittung in Form eines Tickets mit einer eindeutigen Identifikationsnummer (im Folgenden als „Ticket“ bezeichnet) über die Bezahlung und den Empfang des Gegenstands zur sicheren Aufbewahrung.

Der Kunde ist berechtigt, spätestens bei der Zahlung des Treuhandpreises eine Bestätigung der geleisteten Zahlung zu beantragen.

4. Aufbewahrungs- und Gegenstandsidentifikationsnummer

Nachdem der Gegenstand in die Garderobe gebracht wurde, wird er mit einer Identifikationsnummer versehen, die identisch mit der auf dem Ticket angegebenen Nummer ist. Die Klage wird nur gegen die Vorlage dieses Tickets an den Garderobenbetreiber erhoben. Jeder Artikel muss mit einem separaten Ticket erfasst werden. Man kann nicht mehr als einen Artikel auf einem einzigen Ticket speichern.

Artikel, für die dem Kunden kein separates Ticket ausgestellt wurde, sind nicht im Treuhandkonto enthalten und unterliegen nicht der Haftung des Betreibers.

Gleichzeitig ist der Betreiber nicht verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die in einem anderen weggeworfenen Artikel ohne eigenes Ticket aufbewahrt werden, insbesondere wenn der Kunde bei der Übergabe an die Garderobe nicht nachweislich über deren Anwesenheit informiert wurde.

5. Die Rücknahme des Gegenstands durch den Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die gelagerten Gegenstände ohne unnötige Verzögerung nach Ablauf der Veranstaltung abzuholen, jedoch spätestens 30 Minuten, immer vor Schließung der Garderobe.

Nicht abgeholte Gegenstände werden protokollartig festgehalten und an der für folgende Zwecke vorgesehenen Adresse abgelegt: Downstream s.r.o., Masarykovo náměstí 18, 254 01 Jílové u Prahy, für einen Zeitraum von 7 Tagen, der ab dem Tag nach dem Tag des Ereignisses beginnt. Gegenstände, die in der Garderobe zurückgelassen werden, können nach vorheriger Vereinbarung mit dem Bediener unter Tel.: 606 379 809 oder per E-Mail: abgeholt werden.

Um sie auszustellen, ist es notwendig:

• Vorlage des Tickets,

• Vorlage eines gültigen Personalausweises,

• Geben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum ein,

• Zahlung etwaiger Gebühren (aufgeführt in der Preisliste der Garderobe),

• Unterzeichnung des Annahmeprotokolls.

Wenn der Kunde die Artikel nicht innerhalb des oben angegebenen Zeitraums abholt, gelten diese als verlassen. In einem solchen Fall ist der Betreiber berechtigt, sie nach eigenem Ermessen zu veräußern. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Umgang mit solchen nicht abgeholten Gegenständen entstehen.

6. Ein Ticket verlieren

Im Falle des Verlusts des Tickets kann der aufgeschobene Artikel dem Kunden ausgestellt werden, nachdem seine Identität mit einer gültigen Karte, Name, Adresse und Geburtsdatum mitgeteilt und eingetragen sowie unbezahlte Gebühren gemäß der Preisliste der Garderobe bezahlt wurden.

Der Artikel wird zuletzt an den Kunden übergeben, also zu dem Moment, in dem alle übrigen Gegenstände aus der Garderobe übergeben werden, nach einer detaillierten Beschreibung des vom Kunden abgelegten Artikels.

Der Betreiber haftet nicht für Schaden, wenn der aufgeschobene Gegenstand aufgrund eines verlorenen Tickets an eine andere Person übergeben wird.

7. Weggeworfene Gegenstände und aus der Lagerung ausgeschlossene Gegenstände

Der Kunde darf in der Garderobe nur die üblichen Gegenstände für den Besuch der Veranstaltung aufbewahren, insbesondere Oberbekleidung (z. B. Mäntel, Jacken) und ähnliche persönliche Gegenstände.

Wertgegenstände oder Gegenstände von höherem Wert, insbesondere Bargeld, Schmuck, Dokumente, Schlüssel, Elektronik oder andere ähnliche Gegenstände, dürfen nicht in der Garderobe aufbewahrt werden. Der Betreiber hat das Recht, die Annahme solcher Artikel zu verweigern.

Darüber hinaus übernimmt der Betreiber keine Verantwortung für Gegenstände, die in den gelagerten Gegenständen gelagert werden (z. B. in Kleidungstaschen oder Gepäck).

Falls der Kunde einen Gegenstand zur sicheren Aufbewahrung entgegen diesen Garderobenbetriebsregeln übergibt, haftet der Betreiber keinen Verlust, Schaden oder sonstige Schäden an diesen Gegenständen.

8. Verbotene Gegenstände

Es ist verboten, gefährliche Gegenstände in der Garderobe zu lagern, insbesondere:

• explosive, betäubende, psychotrope, hochentzündliche, giftige oder anderweitig gefährliche Substanzen, Druckbehälter und andere Materialien, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften eine Gefahr für die menschliche Gesundheit, die Umwelt oder das Eigentum darstellen können,

• Schusswaffen und Munition,

• stark verschmutzte oder stinkende Gegenstände,

• ungewöhnliche Dinge.

Lebende Tiere dürfen nicht in die Garderobe gebracht werden, es sei denn, der Betreiber entscheidet ausdrücklich anders.

8a. Tiere (außergewöhnliche Akzeptanz)

In Ausnahmefällen kann der Betreiber die Lagerung eines kleinen Tieres erlauben, wenn es in einer geschlossenen, sicheren und ausreichend belüfteten Transportbox untergebracht wird, die seiner Art und Größe entspricht und zudem ordnungsgemäß gegen das Entkommen des Tieres gesichert ist.

Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das Tier für eine vorübergehende Einlagerung in eine solche Box geeignet ist und dass seine Platzierung weder seine Gesundheit noch seine Umgebung gefährdet.

Der Betreiber ist nicht verantwortlich für den Gesundheitszustand des Tieres oder für etwaige Schäden an ihm, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Pflichten des Betreibers vor.

Der Betreiber ist berechtigt, jederzeit die Übernahme des Tieres zu verweigern oder seine sofortige Abnahme zu verlangen, wenn die Lagerung unangemessen oder riskant wäre.

Das Tier muss während der gesamten Lagerungszeit in einer Transportbox untergebracht werden.

Weitere Bestimmungen dieser Garderobenbetriebsregeln gelten entsprechend für Tiere, sofern in diesem Artikel nicht anders festgelegt.

9. Gepäck

Der Kunde ist verpflichtet, das Gepäck in eine ordnungsgemäß verschlossene und gesicherte Garderobe zu übergeben, damit der Inhalt nicht herausfällt.

Der Betreiber ist für das gesamte Gepäck verantwortlich und nicht für dessen Inhalt oder für Verluste oder Schäden an im Gepäck gelagerten Gegenständen.

Der Betreiber ist berechtigt, den Inhalt des Gepäcks vorzulegen, um zu überprüfen, dass es keine Gegenstände enthält, deren Lagerung gegen diese Betriebsregeln des Garderobenraums verstößt. Im Falle einer Weigerung ist der Betreiber berechtigt, die Annahme des Gepäcks zu verweigern.

Lebende Tiere dürfen nicht ohne Wissen und Zustimmung des Betreibers in Gepäck gelegt werden.

Die Bestimmungen von Artikel 7 (Gegenstände von außergewöhnlichem Wert), Artikel 8 (verbotene Gegenstände), Artikel 8a (Tiere) und Artikel 11 (Gegenstände von außergewöhnlichem Wert) dieser Betriebsregeln für Garderoben gelten jedoch für Gepäckgegenstände.

10. Weigerung, den Gegenstand in die Garderobe zu bringen

Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Aufnahme des Gegenstands in den Garderobe zu verweigern, insbesondere wenn die maximale Kapazität erreicht ist oder die in den Artikeln 7, 8, 8a oder 11 dieser Betriebsregeln festgelegten Bedingungen nicht erfüllt.

11. Gegenstände von außergewöhnlichem Wert

Wertgegenstände, insbesondere Bargeld, Schmuck, Dokumente, Schlüssel, Elektronik oder andere wertvolle Gegenstände, dürfen nicht in der Garderobe aufbewahrt werden. Der Betreiber hat das Recht, die Annahme solcher Artikel zu verweigern.

12. Ausschluss der Haftung für Gegenstände, die unter Verstoß gegen die Betriebsregeln des Garderobes übergeben werden

Falls der Kunde gegen seine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen verstößt, insbesondere wenn er den Betreiber nicht über die Tatsachen oder die Art der Gegenstände gemäß diesen Garderobenbetriebsregeln informiert, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden und ist verpflichtet, den Betreiber zu entschädigen.

13. Beschwerden

Beschwerden müssen ohne unnötige Verzögerung eingereicht werden, in der Regel am Tag der Veranstaltung. Später eingereichte Beschwerden werden möglicherweise nicht berücksichtigt.

Operatorkontakte:

Downstream S.R.O.

Gutova 2134/26

100 00 Prag 10 – Strašnice

Firmen-ID: 29462959

Mehrwertsteuer-ID: CZ29462959

Tel.: 606 379 809

E-Mail:

Web: zivaexotika.cz

Wirksamkeitsdatum der Betriebsregeln für den Garderoben: 1. 4. 2026